Betriebsverfassungsrecht Teil 3 – Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Im betrieblichen Alltag spielt besonders die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten eine wichtige Rolle. Hierzu gehören z.B. die Regelung der Arbeitszeiten oder die Urlaubsplanung. In diesem Seminar beschäftigten Sie sich ausführlich mit den einzelnen Mitbestimmungsrechten und deren praktischen Anwendung im Betrieb.

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Übersicht über Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen
Beteiligungsrechte der/des BR

  • Mitbestimmungsrecht
  • Informations- und Anhörungsrecht
  • Initiativ-, Beratungs- und Vorschlagsrecht
  • Erzwingbare und freiwillige Mitbestimmung

Mitbestimmungstatbestände

  • Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit
  • Kurzarbeit
  • Möglichkeiten der Lohngestaltung
  • Festsetzung von Prämiensätzen und Leistungszulagen
  • Regelungen zum Urlaub und zur Urlaubserteilung
  • Technische Überwachungsmethoden
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz
  • Ordnung und Verhalten im Betrieb
  • Vorschlagswesen

Ausübung und rechtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

  • Vereinbarungsformen
  • Regelungsabsprache
  • Betriebsvereinbarung (Inhalt, Abschluss, Umsetzung im Betrieb)
  • Handlungsmöglichkeiten der/des BR
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Einigungsstelle (Kosten, Ablauf Einigungsstellenverfahren)
     

Nutzen

  • In diesem Seminar lernen Sie Ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten kennen.
  • Sie erfahren die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung und erhalten Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern.
  • Sie bekommen umsetzbares Praxis-Wissen an die Hand, um sich kompetent für bessere Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb einzusetzen.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an alle neugewählten, wiedergewählten oder nachgerückten Betriebsrats- sowie Ersatzmitglieder und die Schwerbehindertenvertretung. Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht (z.B. Besuch des Seminares „Betriebsverfassungsrecht Teil 1+2“) sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.

Methodik

Vortrag mit Power-Point Visualisierung, Gruppenarbeit, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 1.090,00 EUR zzgl. Unterkunfts- u. Verpflegungspauschale ab 620,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.

Datum Titel Ort Freie Plätze
Mo, 17.06.2024
– Fr, 21.06.2024
 
Betriebsverfassungsrecht Teil 3 – Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Würzburg/Würzburg Umkreis 12 Buchen →