Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigender Arbeitsdruck, drohende Entlassungen – was bedeutet das für Beschäftigte und den Betriebsrat?
In wirtschaftlich angespannten Zeiten stehen viele Betriebe vor Herausforderungen: Personalabbau, Insolvenzen oder Umstrukturierungen sind an der Tagesordnung. Gleichzeitig werden von den verbleibenden Beschäftigten Mehrarbeit, Überstunden und flexible Einsatzzeiten gefordert. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen? Und wie kann der Betriebsrat in diesen Situationen aktiv mitgestalten?
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Arbeits- u. betriebsverfassungsrechtliche Herausforderungen in Krisenzeiten
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Restrukturierung, Personalabbau und Versetzungen?
- Kündigungsschutz, Sozialpläne, Interessenausgleich – was muss beachtet werden?
- Kurzarbeit, Insolvenz & Betriebsübergang – Rechte der Beschäftigten und Handlungsspielräume für den Betriebsrat
Überstunden, Mehrarbeit & Arbeitsverdichtung – Rechte der Beschäftigten & Einfluss des Betriebsrats
- Wann sind Überstunden zulässig?
- Freiwilligkeit vs. Verpflichtung – Wo endet das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
- Bezahlung oder Freizeitausgleich? – Rechtslage und betriebliche Regelungsmöglichkeiten
- Dauerschleife Mehrarbeit: Wie der Betriebsrat sich für eine gesunde Arbeitsbelastung einsetzen kann
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte
- Verhandlungstechniken für Gespräche mit der Geschäftsleitung
- Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit & Überstunden gestalten
- Strategien zur Beschäftigungssicherung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten
Nutzen
- In diesem Seminar erhalten Sie rechtliche Sicherheit in wirtschaftlich schwierigen Situationen.
- Sie bekommen Klarheit über die Mitbestimmung bei Mehrarbeit und Überstunden.
- Sie kennen anschließend die konkreten Handlungsmöglichkeiten für den BR.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrates und der SBV.
Methodik
Vortrag mit Power-Point Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch.
Freistellung
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 BetrVG und § 96 Abs. 4 i.V.m. 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 570,00 EUR, zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungspauschale 290,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.