Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat:in bzw. Dienstvereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat:in oder Mitarbeitervertretung gelten unmittelbar und zwingend und greifen damit direkt in das einzelne Arbeitsverhältnis ein – und das nicht immer zum Wohlgefallen aller Mitarbeiter:innen. Umgekehrt ist eine einseitig vom Arbeitgeber:in erlassene Regelung auch einzelvertraglich unwirksam, wenn dieser dabei das Mitbestimmungsrecht des Gremiums übergangen hat. Eine ohne Anhörung des zuständigen Gremiums ausgesprochene Kündigung ist schon aus diesem Grunde unwirksam.
Unser Seminar beleuchtet die Auswirkungen kollektiver Regelungen auf das einzelne Arbeitsverhältnis.
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Seminarinhalte
- Wie ist das Verhältnis von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu abweichenden einzelvertraglichen Vereinbarungen – gilt das Günstigkeitsprinzip uneingeschränkt?
- Können durch Betriebsvereinbarungen verschlechternde Regelungen geschaffen werden?
- Sind Arbeitsverträge grundsätzlich „betriebsvereinbarungsoffen“?
- Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
Nutzen
- Sie erfahren in diesem Seminar mehr über die „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Arbeitsverträgen.
- Sie bekommen einen Einblick in die Zulässigkeit kollektivvertraglicher Regelungen und ihr Verhältnis zu abweichenden individualvertraglichen Vereinbarungen im Lichte des Günstigkeitsprinzips.
- Sie werden mit der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung vertraut gemacht.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder des Betriebs- und Personalrates sowie die Schwerbehindertenvertretung.
Methodik
Vortrag mit Power-Point Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.
Freistellung
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX sowie die Personalräte-/innen gem. § 46 Abs. 6 BPersVG oder die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 350,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale 55,00 EUR zzgl. ges. MwSt.