Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2 – Aufbau

Als JAV bist Du erste-/r Ansprechpartner:in und Vertrauensperson und daher ganz besonders gefordert. Es liegt an Dir, Auszubildenden den Start ins Berufsleben zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass die Qualität der Ausbildung stimmt. In diesem Seminar geht es um die weitere Vertiefung im Bereich der Tätigkeiten der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Alle Termine ansehen  →

Alles was Du wissen musst: Rechte und Pflichten von Azubis

  • Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
  • Beteiligungsrechte der JAVis bei der Einstellung von Azubis
  • Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
  • Anrechnung von Berufsschulzeiten
  • Freistellung zu Prüfungen
  • Haftung und Verhaltenspflichten von Auszubildenden
  • Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Beurteilungen in der Ausbildung

  • Welchen Einfluss hat der BR auf Beurteilungsverfahren?
  • Welche Initiativrechte hat die JAV?
  • Beurteilungsbögen für Auszubildende
  • Festlegung von Beurteilungskriterien

Übernahme nach der Ausbildung

  • Welche Rolle hat die JAV bei der Übernahme von Auszubildenden?
  • Wie können die Beteiligungsrechte des BR genutzt werden?

Konfliktlösungen in der JAV-Arbeit

  • Wie entsteht ein Konflikt?
  • Konfliktgespräch mit Ausbildern und Azubis
  • Taktiken der Gesprächs- und Verhandlungsführung
  • Kompromisse finden: Umgang mit Ungleichbehandlungen

 

Nutzen

  • In diesem Seminar lernst Du, wie Du Dich für die Übernahme von Auszubildenden stark machst.
  • Du erfährst, was bei der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen zu tun bzw. zu beachten ist.
  • Du bekommst jede Menge praktische Tipps an die Hand, damit Du Eure Azubis effektiv unterstützen kannst.

Methodik

Vortrag mit Power-Point-Visualisierung, Diskussions- u. Erfahrungsaustausch,
Gruppenarbeiten, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme haben Arbeitgeber:innen gemäß § 37.6 BetrVG
in Verbindung mit § 65 Abs. 1 zu tragen.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 770,00 EUR zzgl. Unterkunft- u. Verpflegungspauschale 380,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.