Die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung – Tue Gutes und sprich darüber! – mit PR-Profi Wolfgang Nafroth

Bei den vielfältigen Aufgaben, die Sie als BR/PR zu bewältigen haben, bleibt oft nicht viel Zeit für Öffentlichkeitsarbeit.

Doch was nützt es, wenn Sie als Arbeitnehmervetreter-/in gute Arbeit leisten und niemand dieses Engagement wahrnimmt?

Mit einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit können Sie erreichen,

  • dass die Belegschaft gut informiert ist
  • und Sie ein positives Image der Interessenvertretung nach innen und außen vermitteln.

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Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

  • Gute Information und positives Image
  • Das Bild des BR/PR in der Öffentlichkeit: Selbstbild-Fremdbild des BR/PR

Sinnvolle Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit

  • Regelmäßige Informationen
  • Informationen aus besonderem Anlass

Die Medien des BR/PR

  • BR/PR-Info, BR/PR-Zeitschrift, Handzettel, Aushang,
  • Info-Postkarte, Faltblatt, Flugblatt
  • Plakat, Schwarzes Brett, Info-Kasten
  • Neue und alte Medien: Vor- und Nachteile

Erarbeitung von pfiffigen Texten

  • Layout, Aufbau und Gestaltung von Texten
  • Auswahl und Konzentration auf das Wesentliche
  • Zielgruppenorientiertes Schreiben

 

 

Nutzen

  • In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Arbeit wirkungsvoll zu präsentieren.
  • Sie erhalten wertvolle Praxistipps, welche Medien sich besonders gut für Ihre Öffentlichkeitsarbeit eignen.
  • Sie bekommen pfiffige Ideen an die Hand, mit denen Sie für große Aufmerksamkeit sorgen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsrät:innen und Personalräte:innen sowie die Schwerbehindertenvertretung.

Methodik

Vortrag, Übungen, Gruppenarbeit, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX sowie die Personalräte-/innen gem. § 46 Abs. 6 BPersVG oder die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 360,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale 55,00 EUR zzgl. ges. MwSt.