Bei allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, sind Arbeitgeber:innen nach § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Als Betriebsrat oder SBV sind Sie hierbei zu beteiligen.
In unserem Seminar bekommen Sie das notwendige Grundlagenwissen.
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Grundlagen
- Begriff, Definition und Ziele des BEM
- Gesetzliche Regelung und Hintergrund, Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
- Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Mitbestimmung von BR und SBV
- Klärung, Unterrichtung, Überwachung: Rechte aus § 167 Abs. 2 SGB IX
- Erzwingbare Mitbestimmung: Rechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG
- Rechte aus anderen Gesetzen (z.B. Arbeitsschutzgesetz)
Maßnahmenentwicklung zur Umsetzung des BEM
- Ablauf und Akteure im BEM
- Notwendige Formulare
- Eckpunkte einer BEM-Betriebsvereinbarung
Nutzen
- Sie lernen in diesem Seminar die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe des BEM kennen.
- Sie erfahren, wie die erforderlichen BEM- Formulare erstellt werden.
- Sie wissen anschließend, wie die Maßnahmen einer Wiedereingliederung aussehen.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsrät:innen und die Schwerbehindertenvertretung.
Methodik
Kurzvorträge, Gruppenarbeit, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.
Freistellung
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 530,00 EUR zzgl. Unterkunfts- u. Verpflegungspauschale 260,00 EUR zzgl. ges. MwSt.