Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Grundlagen

Bei allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, sind Arbeitgeber:innen nach § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Als Betriebsrat oder SBV sind Sie hierbei zu beteiligen.

In unserem Seminar bekommen Sie das notwendige Grundlagenwissen.

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Grundlagen

  • Begriff, Definition und Ziele des BEM
  • Gesetzliche Regelung und Hintergrund, Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
  • Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mitbestimmung von BR und SBV

  • Klärung, Unterrichtung, Überwachung: Rechte aus § 167 Abs. 2 SGB IX
  • Erzwingbare Mitbestimmung: Rechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG
  • Rechte aus anderen Gesetzen (z.B. Arbeitsschutzgesetz)

Maßnahmenentwicklung zur Umsetzung des BEM

  • Ablauf und Akteure im BEM
  • Notwendige Formulare
  • Eckpunkte einer BEM-Betriebsvereinbarung

Nutzen

  • Sie lernen in diesem Seminar die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe des BEM kennen.
  • Sie erfahren, wie die erforderlichen BEM- Formulare erstellt werden.
  • Sie wissen anschließend, wie die Maßnahmen einer Wiedereingliederung aussehen.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsrät:innen und die Schwerbehindertenvertretung.

Methodik

Kurzvorträge, Gruppenarbeit, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 530,00 EUR zzgl. Unterkunfts- u. Verpflegungspauschale 260,00 EUR zzgl. ges. MwSt.