Schwerbehindertenvertretung Teil 2 – Aufbauseminar

Dieses Aufbauseminar beschäftigt sich mit den grundlegenden Fragen zu den speziellen Rechten behinderter Arbeitnehmer:innen.

Sie bekommen Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern sowie der Anerkennung einer Schwerbehinderung. Darüber hinaus vertiefen Sie Ihre rechtlichen Kenntnisse.

 

Alle Termine ansehen  →

Verfahrensbeteiligung durch die SBV

  • Erstantrag, Neuantrag
  • Widerspruch, Klageverfahren
  • Gleichstellungsantrag
  • Erwerbsminderungsrente für behinderte Menschen

Die/Der Arbeitgeberbeauftragte /Beendigung des Arbeitsverhältnisses
von Schwerbehinderten

  • Die Rolle des Arbeitgeberbeauftragten
  • Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbeauftragten gestalten
  • Eigenständig oder gemeinsam? Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
    mit und ohne Betriebsrat
  • Aufhebungsvertrag, Befristung, Kündigung, Erwerbsminderung
  • Beteiligung von Betriebsrat, SBV und Integrationsamt

Leistungen für den Arbeitgeber/Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung

  • (Eingliederungs-)Zuschüsse, Fördermittel
  • Beratung und Information
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
     

Nutzen

  • In diesem Seminar lernen Sie die arbeitsrechtlichen Besonderheiten kennen, die bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten sind.
  • Sie erhalten Ansatzpunkte für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat.
  • Sie tragen dazu bei, dass bei der Ausübung der Beteiligungsrechte des BR in Zusammenhang mit der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Schwerbehinderter die Interessen dieser Personengruppe angemessen berücksichtig werden.

Methodik

Vortrag, Gruppenarbeit, Übungen, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. §37.6
i. V. m. § 40 BetrVG und § 96.4 i. V. m. § 96.8 SGB IX zu tragen.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 530,00 EUR zzgl. Unterkunfts- u. Verpflegungspauschale 260,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.