Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Allianz-Chef Oliver Bäte hat die kontroverse Idee geäußert, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag abzuschaffen. Diese Debatte gewinnt an Brisanz, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Krankenstands in Deutschland, der im Jahr 2023 durchschnittlich 19,4 Tage betrug. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte zu einem Anstieg der Krankmeldungen beigetragen haben.
Eine aktuelle Studie zeigt alarmierende Ergebnisse: Nur 36 % der Beschäftigten gehen immer gesund zur Arbeit. Jeder zehnte Mitarbeiter gibt sogar zu, sich krank zu melden, obwohl er tatsächlich gesund ist. Im Jahr 2023 mussten Arbeitgeber insgesamt 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung aufbringen – eine enorme finanzielle Belastung.
Die Diskussion über die Einführung von Karenztagen, bei denen am ersten Krankheitstag kein Lohn gezahlt wird, wird derzeit intensiv geführt. Dabei haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall, was eine wichtige Absicherung darstellt.
Für Arbeitgeber könnte die Einführung von Karenztagen jedoch problematische Auswirkungen haben. Kranke Mitarbeiter sind oft nicht in der Lage, die gewünschte Leistung zu erbringen, und könnten zudem andere anstecken. Daher sind ein positives Arbeitsumfeld und gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung entscheidend, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten.
Eine Änderung der gesetzlichen Regelungen wird in der Politik derzeit abgelehnt, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen. Die Diskussion um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt somit ein heißes Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft.
Fazit
Die Streichung der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag könnte weitreichende Konsequenzen für das Gesundheitssystem und die Arbeitswelt in Deutschland haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Debatte entwickelt und welche Lösungen gefunden werden, um sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber zu berücksichtigen.
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