Webinar: Aktuelle Rechtsprechung

Trotz Corona-Pandemie gibt es in diesem Jahr bereits zahlreiche neue Urteile.

In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick. Sie erfahren die wichtigsten Entscheidungen und deren Auswirkungen auf Ihre tägliche BR-Praxis.

 

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Webinarinhalte

 

Corona-Pandemie

  • Rückkehr in die Betriebe nur mit Betriebsrat
  • BR hat Mitbestimmungsrecht bei Nutzung von Kameraaufnahmen zur Abstandsüberwachung

BR-Praxis

  • Betriebsräte dürfen nicht schlechter bezahlt werden
  • Jedes BR-Mitglied braucht Schlüssel zu BR-Büro
  • Wann erhalten freigestellte BR Schichtzulagen?
  • Betriebs­rats­mitglied wird durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht unzulässig begünstigt
  • Freizeitausgleich für Betriebsratssitzung?
  • Sachmittel: BR-Mitglieder dürfen Tablets nicht behalten

Einstellung & Kündigung

  • Kündigung eines BR-Mitgliedes bei Betriebsschließung?
  • Kündigungsfrist und Vertraulichkeit
  • Kündigungsgrund? Den Chef auslachen
  • Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebs­rats­mit­glieder begründet Entschädigungs­ansprüche
  • BAG: Arbeitgeber muss verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht einklagen

 

Nutzen

  • Mehr Sicherheit für Ihre BR-Praxis durch Kenntnis der rechtlichen Neuerungen.
  • Vertiefung Ihres Wissens im Arbeitsrecht.
  • Erlangung von Praxistipps auf Grundlage neuester Entscheidungen.
  • Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.

Vorteile des Webinars

  • Teilnahme vom Arbeitsplatz oder aus dem Home-Office möglich
  • Keine Installation zusätzlicher Software notwendig
  • Keine Verpflegungs- und Fahrtkosten
  • Kostenersparnis für Ihr Unternehmen
  • Fragerunde am Ende des Webinars

Teilnehmerkreis

Dieses Webinar richtet sich an alle Betriebsräte-/innen und Personalräte-/innen, SBV, JAV, GBR und KBR. 

Methodik und Systemvoraussetzungen

Live-Webinar über die Plattform Zoom mit abschließender Fragerunde.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 BetrVG und § 96 Abs. 4 i.V.m. 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 99,00 EUR zzgl. ges. MwSt.

Beginn und Dauer

09:00 Uhr bis max. 10:30 Uhr; 1,5 Stunden