Einen geplanten Personalabbau zu erkennen und bestenfalls zu verhindern, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates. Ist eine Abwendung unmöglich, ist der Arbeitnehmervertreter:in in der Pflicht, den Abbau von Stellen so sozial wie möglich zu gestalten. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, worauf es hierbei ankommt.
- Welche Aufgaben hat ein BR bei Personalabbau?
- Wann muss über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden?
- Was gehört in einen Interessenausgleich und Sozialplan?
- Wie müssen Abfindungen gestaltet sein?
- Wie geht der Betriebsrat hierbei taktisch am klügsten vor?
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Seminarinhalte
Personalabbau
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen bei Personalabbau
- Rechtliche Handlungsspielräume
Betriebsänderung
- Unterscheidungsmerkmale einer Betriebsänderung
- Handlungsmöglichkeiten des BR
Interessenausgleich
- Inhalt und Zweck des Interessenausgleichs
- Übersicht über praktizierte Regelungen im Interessenausgleich
- Verfahren und Herbeiführung eines Interessenausgleichs
Sozialplan
- Voraussetzungen und Inhalte eines Sozialplans
- Freiwilliger/erzwingbarer Sozialplan
- Gemeinsame Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan?
Abfindung
- Anspruch auf Abfindung – Voraussetzungen
Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Bedeutung der Massenentlassungsanzeige
- Das Konsulationsverfahren
Nutzen
- Sie lernen in diesem Seminar rechtzeitig zu erkennen, wann Personalabbau oder Betriebsänderung drohen und wissen in solch einer Situation, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte einsetzen können.
- Sie erfahren den Inhalt und Zweck eines Interessenausgleichs und lernen, was konkret in den Sozialplan gehört bzw. wie Sie sozialverträgliche Regelungen mit dem Arbeitgeber verhandeln.
- Sie werden mit den rechtlichen Aspekten einer Abfindung vertraut gemacht.
- Sie erfahren, wie Sie Fallstricke in der Abfindung vermeiden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsrät:innen und Personalräte:innen, SBV, JAV, GBR und KBR.
Methodik
Vortrag mit Power-Point-Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzelfragen und Zweifelsfragen.
Freistellung
Freistellung/Kostenübernahme: Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. §37.6 i.V. m. § 40 BetrVG und § 96.4 i. V. m. § 96.8 SGB IX zu tragen.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 360,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale 65,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.