Aktuelles zur Betriebsratsvergütung

BR-Mitglieder führen ihr Amt unentgeltlich. Im Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren entschieden, dass sich Führungskräfte des Arbeitgebers wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen können, wenn sie Betriebsratsmitgliedern unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewähren.

In der Folge hatten einige Unternehmen, darunter VW, allen oder einem Teil ihrer BR-Mitglieder die Gehälter gekürzt. Gegen diese Kürzungen laufen noch Klagen vor den Arbeitsgerichten.
In einigen Fällen waren die Betriebsratsmitglieder schon erfolgreich.

Jetzt hat eine vom Bundesarbeitsministerium bestellte Expertenkommission ihre Vorschläge veröffentlicht: Die angeregten Änderungen bedeuten keinen Gehaltszuwachs für Betriebsräte, sollen aber rechtliche Klarheit schaffen. Es ist zu erwarten, dass auf der Basis dieser Vorschläge die einschlägige Vorschrift des § 37 BetrVG geändert werden wird.

Unser Seminar zeigt auf, welche Änderungen zu erwarten sind und wie sich BR vor Benachteiligungen schützen können.

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Seminarinhalte

  • Grundsätze Betriebsratsvergütung
  • Geplante und/oder beschlossene Änderungen im Gesetz
  • Verbot der Benachteiligung und Begünstigung
  • Rechtsfolgen verbotener Vergütungsvereinbarungen
  • Vergütung gemäß betriebsüblicher beruflicher Entwicklung/
    Maßstab der Vergütung hypothetisch möglicher Karriere (Beförderungen)
  • Zurückzahlung unberechtigter hoher Vergütung
  • Einzelfälle unzulässiger Betriebsratsvergütung
  • Schichtzuschläge, Bonuszahlungen

 

Nutzen

  • Sie erfahren, wie die Grundsätze der Betriebsratsvergütung aussehen.
  • Balanceakt zwischen Begünstigung und Benachteiligung.
    So entstehen Ihnen bei Ausübung des Amtes keine Vor- und Nachteile.
  • Sie sind in der Lage, verbotene Vereinbarungen erkennen und verhindern
    zu können.
  • Sie wissen, welche Änderungen zukünftig zu erwarten sind.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsrät:innen und die Schwerbehindertenvertretung.

Methodik

Vortrag mit Power-Point-Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzelfragen und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 360,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale 65,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.

Datum Titel Ort Freie Plätze
Di, 24.09.2024
– Di, 24.09.2024
 
Aktuelles zur BR-Vergütung 97236 Randersacker 5 Buchen →