BR-Mitglieder führen ihr Amt unentgeltlich. Im Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof in einem Strafverfahren entschieden, dass sich Führungskräfte des Arbeitgebers wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen können, wenn sie Betriebsratsmitgliedern unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewähren.
In der Folge hatten einige Unternehmen, darunter VW, allen oder einem Teil ihrer BR-Mitglieder die Gehälter gekürzt. Gegen diese Kürzungen laufen noch Klagen vor den Arbeitsgerichten.
In einigen Fällen waren die Betriebsratsmitglieder schon erfolgreich.
Der Bundestag hat am Freitag, 28. Juni 2024, die gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen.
Unser Seminar zeigt auf, welche Änderungen die Neuregelung mit sich bringt
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Seminarinhalte
- Grundsätze Betriebsratsvergütung
- Beschlossene Änderungen im Gesetz
- Verbot der Benachteiligung und Begünstigung
- Rechtsfolgen verbotener Vergütungsvereinbarungen
- Vergütung gemäß betriebsüblicher beruflicher Entwicklung/
Maßstab der Vergütung hypothetisch möglicher Karriere (Beförderungen)
- Zurückzahlung unberechtigter hoher Vergütung
- Einzelfälle unzulässiger Betriebsratsvergütung
- Schichtzuschläge, Bonuszahlungen
Nutzen
- Sie erfahren, wie die Grundsätze der Betriebsratsvergütung aussehen.
- Balanceakt zwischen Begünstigung und Benachteiligung.
So entstehen Ihnen bei Ausübung des Amtes keine Vor- und Nachteile.
- Sie sind in der Lage, verbotene Vereinbarungen erkennen und verhindern
zu können.
- Sie wissen, welche Änderungen beschlossen wurden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsrät:innen und die Schwerbehindertenvertretung.
Methodik
Vortrag mit Power-Point-Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzelfragen und Zweifelsfragen.
Freistellung
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 360,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale 65,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.