Was sind meine Aufgaben und Rechte als JAV? Wie kann ich etwas erreichen?
Welche Gesetze muss ich beachten? Wer sich für die Jugendlichen und Auszubildenden in seinem Betrieb einsetzen möchte, braucht eine Menge Know-How. Wir beantworten Eure Fragen und vermitteln Euch das notwendige Wissen, damit Ihr mit einem starken JAV-Team erfolgreiche JAV-Arbeit umsetzen könnt.
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Geschäftsführung der JAV
- Aufgaben des JAV-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter-/in
- Die JAV-Sitzung
- Vorbereitung, Einladung, Tagesordnung
- Ordentlich Beschlüsse fassen, Sitzungsniederschrift
- Nachrücken von Ersatzmitgliedern
- Kosten- und Sachaufwand der JAV
- Kostenübernahme des Arbeitgebers
- Literaturbereitstellung
- Sprechstunden und Versammlungen der JAV
Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV
- Allgemeine Aufgaben der JAV, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder
- Aufgaben nach dem BetrVG
- Beteiligungsrechte der JAV, Schulungsanspruch von JAV Mitgliedern
Zusammenarbeit mit dem BR
- Recht auf Unterrichtung durch den BR
- Teilnahmerecht der JAV an BR-Sitzungen
- Durchsetzung der Ansprüche der JAV
Gesetzliche Bestimmungen
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Unfallverhütungsvorschriften
Schutzbestimmungen für JAV-Mitglieder
- Besonderer Kündigungsschutz
- Anspruch auf Weiterbeschäftigung
- Benachteiligungs- u. Begünstigungsverbot
Nutzen
- In diesem Seminar lernst Du Deine Aufgaben, Rechte und Pflichten kennen und weißt, wie die JAV mit dem BR Hand in Hand agiert.
- Du erfährst, die rechtlich verankerten Handlungsmöglichkeiten der JAV in Deiner praktischen Arbeit anzuwenden.
- Du lernst, die Arbeitsbedingungen der Jugendlichen und Auszubildenden in Deinem Betrieb mitzugestalten.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an alle neu- und wiedergewählten Jugend- und Auszubildendenvertreter-/innen sowie häufig eingesetzte Ersatzmitglieder.
Methodik und Systemvoraussetzungen
Vortrag mit Power-Point Visualisierung, Gruppenarbeiten, Diskussions- und Erfahrungsaustausch.
Freistellung
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG und § 96 Abs. 4 i.V.m. 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 750,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale 160,00 EUR zzgl. ges. MwSt.