Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz – Praxisseminar für Betriebsrät:innen und Personalrät:innen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss für Arbeitgeber:innen.
Im Betrieb können durch sie – mit Berücksichtigung aller physischen und psychischen Belastungen – viele Gefahrenquellen vermieden werden. Die Beurteilung von Gefährdungen spielt deshalb in jeder Arbeits- und Gesundheitsschutzinitiative eine tragende Rolle.

Der BR hat hierbei nach dem BetrVG umfangreiche: 

  • Informations- und
  • Mitbestimmungsrechte.

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Seminarinhalt

  • Entstehung und Entwicklung der Gefährdungsbeurteilung 

  • Die Gefährdungsbeurteilung im Gesundheitsmanagement

  • Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die ganzheitliche Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung

  • Die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz als Werkzeuge der Physischen und Psychischen Gefährdungsbeurteilung

  • Beteiligungsrechte sowie Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretungen

  • Problemfelder und deren Lösungen

  • Betriebsvereinbarung – Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Physische und psychische Belastungen erfassen – Methoden und Instrumente

  • Prozessschritte sowie deren gemeinsame Umsetzung  durch inner- und außerbetriebliche Akteur*innen der GB zusammen mit den gesetzlichen Interessensvertretungen

  • Handlungsmöglichkeiten bei ungenügender Zusammenarbeit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Abzuleitende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle von gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung und nachhaltiger Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz

  • Praxisbeispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung

Nutzen

  • In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die rechtlichen und praktischen Grundlagen zur Durchführung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung.
  • Sie werden dazu in die Lage versetzt, Gefahrenquellen im Betrieb aufdecken zu können.
  • Sie erhalten praxisnahe Hilfestellung zur Maßnahmenentwicklung mit Best-Practice-Beispielen.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsrät:innen, Personalrät:innen sowie die Schwerbehindertenvertretung.

Methodik

Vortrag, Gruppenarbeit, Übungen, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzels- und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX sowie die Personalräte-/innen gem. § 46 Abs. 6 BPersVG oder die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 650,00 EUR zzgl. Unterkunfts- u. Verpflegungspauschale 380,00 EUR zzgl. ges. MwSt.