Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss für Arbeitgeber:innen.
Im Betrieb können durch sie – mit Berücksichtigung aller physischen und psychischen Belastungen – viele Gefahrenquellen vermieden werden. Die Beurteilung von Gefährdungen spielt deshalb in jeder Arbeits- und Gesundheitsschutzinitiative eine tragende Rolle.
Der BR hat hierbei nach dem BetrVG umfangreiche:
- Informations- und
- Mitbestimmungsrechte.
Seminarinhalt
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Entstehung und Entwicklung der Gefährdungsbeurteilung
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Die Gefährdungsbeurteilung im Gesundheitsmanagement
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Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die ganzheitliche Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
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Die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz als Werkzeuge der Physischen und Psychischen Gefährdungsbeurteilung
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Beteiligungsrechte sowie Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretungen
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Problemfelder und deren Lösungen
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Betriebsvereinbarung – Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
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Physische und psychische Belastungen erfassen – Methoden und Instrumente
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Prozessschritte sowie deren gemeinsame Umsetzung durch inner- und außerbetriebliche Akteur*innen der GB zusammen mit den gesetzlichen Interessensvertretungen
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Handlungsmöglichkeiten bei ungenügender Zusammenarbeit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
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Abzuleitende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle von gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung und nachhaltiger Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz
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Praxisbeispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
Nutzen
- In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die rechtlichen und praktischen Grundlagen zur Durchführung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung.
- Sie werden dazu in die Lage versetzt, Gefahrenquellen im Betrieb aufdecken zu können.
- Sie erhalten praxisnahe Hilfestellung zur Maßnahmenentwicklung mit Best-Practice-Beispielen.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsrät:innen, Personalrät:innen sowie die Schwerbehindertenvertretung.
Methodik
Vortrag, Gruppenarbeit, Übungen, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzels- und Zweifelsfragen.
Freistellung
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX sowie die Personalräte-/innen gem. § 46 Abs. 6 BPersVG oder die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer.
Teilnehmerbeitrag
Seminargebühr 650,00 EUR zzgl. Unterkunfts- u. Verpflegungspauschale 380,00 EUR zzgl. ges. MwSt.