Die Betriebsratsvergütung im Spannungsfeld von Compliance, Benachteiligungsverboten und Strafbarkeit

Nicht zu viel und nicht zu wenig – korrekte Betriebsratsvergütung und Compliance.
Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt unentgeltlich. Jedoch gilt für sie das Lohnausfallprinzip.
Die Berechnung erfolgt dabei auf Grundlage einer hypothetischen Betrachtung. Denn ein BR-Mitglied hat Anspruch auf gerechte Behandlung.

Fälle gesetzeswidriger Vergütung von BR gibt es allerdings mehr als man denkt. Manchmal wird etwas „zugeschustert“, manchmal eher zu wenig gezahlt, weil Vorgaben zum Lohnfortzahlungsprinzip ignoriert werden.  Ist der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat zu großzügig, setzt er sich dem Vorwurf der Begünstigung aus. Ist er umgekehrt zu streng, benachteiligt er den Betriebsrat. Beide Verhaltensweisen sind compliance-relevant. Unser Seminar zeigt auf, wo die Grenze verläuft.

Alle Termine ansehen  →

Seminarinhalte

  • Grundsätze Betriebsratsvergütung
  • Verbot der Benachteiligung und Begünstigung
  • Rechtsfolgen verbotener Vergütungsvereinbarungen
  • Vergütung gemäß betriebsüblicher beruflicher Entwicklung/
    Maßstab der Vergütung hypothetisch möglicher Karriere (Beförderungen)
  • Zurückzahlung unberechtigter hoher Vergütung
  • Einzelfälle unzulässiger Betriebsratsvergütung
  • Schichtzuschläge, Bonuszahlungen

 

Nutzen

  • Sie erfahren, wie die Grundsätze der Betriebsratsvergütung aussehen.
  • Balanceakt zwischen Begünstigung und Benachteiligung.
    So entstehen Ihnen bei Ausübung des Amtes keine Vor- und Nachteile.
  • Sie sind in der Lage, verbotene Vereinbarungen erkennen und verhindern
    zu können.
  • Sie können dafür sorgen, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen
    gerecht behandelt werden.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte-/innen und die Schwerbehindertenvertretung.

Methodik

Vortrag mit Power-Point-Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch, Beantwortung von Einzelfragen und Zweifelsfragen.

Freistellung

Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.

Teilnehmerbeitrag

Seminargebühr 320,00 EUR zzgl. Verpflegungspauschale ab 50,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.